Alle für Ihre Arbeit wichtigen Regelungen und Urteile finden Sie hier.‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
 
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Guten Tag,
im Arbeitsleben kommt es immer wieder zu Uneinigkeiten über Corona-Regeln. Wichtige Urteile und wann Belegschaftsspenden für die Ukraine steuerfrei sind, lesen Sie im Newsletter.

Ihr Redaktionsteam der Audi BKK
 
 
Corona-Streitigkeiten
 
Arbeitsgerichtliches:
 
Corona-Streitigkeiten.
Seit Beginn der Pandemie gab es viele arbeitsrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Corona. Eine Übersicht interessanter Urteile finden Sie in unserer Zusammenfassung.
 
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Ukraine-Krise:
 
Belegschaftsspende.
Spenden Arbeitnehmer für die Ukraine Teile ihres Entgelts, bleiben diese bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt.
 
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Krankenversicherung:
 
Flüchtlinge aus der Ukraine.
Leistungsträger für die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine sind die Kommunen. Im Regelfall stellen diese bei Bedarf Behandlungsscheine aus.
 
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Ab 1.10.2022:
 
Mindestlohn steigt.
Ab Oktober dieses Jahres soll der Mindestlohn auf 12 Euro sowie die Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro steigen. Auch bei Midijobs gibt es Änderungen.
 
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Was Sie beachten müssen:
 
Korrektur der Entgeltabrechnung.
Bei der Abrechnung entrichtet der Arbeitgeber die Steuern an das Finanzamt und die SV-Beiträge an die Krankenkasse. Deshalb gibt es bei der Korrektur unterschiedliche Regeln.
 
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Zoom-Fatigue
 
Zoom-Fatigue:
 
Entgehen Sie Erschöpfung.
Das ständige Arbeiten mit Videomeetings hinterlässt Spuren, die uns in die Erschöpfung treiben können. Mit einfachen Tricks können Sie eine sogenannte „Zoom-Fatigue“ verhindern.
 
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Übungen für müde Augen.
 
Gegen Bildschirmstress:
 
Übungen für müde Augen.
Durch die tägliche Nutzung von Laptop, Smartphone und Co. sind unsere Augen extrem angestrengt. Mit effektiven Übungen können wir unseren Augen etwas Gutes tun.
 
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Berücksichtigung von Urlaubszeiten
 
Mehrarbeitszuschläge:
 
Berücksichtigung von Urlaubszeiten.
Eine Regelung im Tarifvertrag, nach der bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich geleisteten Stunden, nicht aber Urlaubszeiten berücksichtigt werden, verstößt gegen das EU-Recht.
 
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Kontakt
Telefon: 0841 887-887 / Telefax: 0841 887-109
E-Mail: info@audibkk.de  / Website: www.audibkk.de

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Anschrift: Audi BKK, Ferdinand-Braun-Str. 6, 85053 Ingolstadt
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Janet Stiller, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Vorstand: Gerhard Fuchs und Dirk Lauenstein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 288 487 814

Datenschutz:
Hier finden Sie unsere aktuellen Hinweise zum Datenschutz.

Bildnachweise:
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