Audi BKK Bewertungen 154

TrustScore 2,5 von 5

2,6

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Krankengeld wird immer erst nach Nachfrage gezahlt, wenn man wirklich drauf angewiesen ist leider nicht sonderlich verlässlich. Jeder hat seine Fixkosten.
Unverständlich für mich...

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Unverschämte Kasse, zahlt Krankengeld nicht aus, Fax und e-mail bleiben unbeantwortet. Krank werden darf man bei dieser Kasse nicht, denn wird man noch kränker als man eh schon ist. NACHTRAG ZU DER ANTWORT VON AUDIBKK 19.5.25 19.39 UHR ! Ich bin seit 18.3 durchgehend krank! Seitens der AudiBKk keine Reaktion weder auf Email noch per Fax ! Bereits Untätigkeitsbeschwerde per Fax eingereicht!Wieder keine Reaktion! Bei telefonischer Anfrage wird man bei Nennung der KV Nr aus der Leitung geschmissen! Den Krankengeld Antrag habe ich vom Internet heruntergeladen und geschickt , da auch hier Die AUDIBKK keinen zugesendet hat! Alles in allem eine Kasse die nur Beiträge kassieren will und die kranken Mitglieder in ein finanzielles Desater bringt! Es bleibt leider nur der Klageweg an diese BKk und entsprechende Beschwerden an die zuständigen Stellen und Behörden! AUDIBKK WAR EINMAL GUT JEDOCH JETZT EINE DER SCHLIMMSTEN GEWINNORIENTIERTEN KASSEN ! Finger weg !!

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Den Denksport finde ich gut, nur die Bestätigung nochmals mit der Mail finde ich lästig.

Das Magazin mit den Gesundheitsnachrichten finde ich sehr gut, da gibt es immer wieder tolle Gesundheitsa
nregungen.

MfG.
Sanhieter Josef

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Wenn man zu der Versicherung wechselt, ist alles super Sonnenschein. Aber als ich zur privaten Krankenversicherung wechseln wollte, haben Sie sich quer gestellt und wollten unbedingt auf ihre Kündigungsfrist beharren. Sehr unkooperativ, obwohl mir durch meinen Wechsel ins Beamtentum ein Kündigung ohne Frist zugestanden hätte.


Unternehmensdetails

  1. Krankenversicherung

Vom Unternehmen geschrieben

Seit über 125 Jahren und an 28 Standorten mit mehr als 800 Beschäftigten sind wir als gesetzliche Krankenversicherung für die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden im Einsatz. Mittlerweile vertrauen uns über 803.000 Versicherte in ganz Deutschland [Stand Mai 2025]. Ihr Feedback ist uns wichtig. Wir wollen wissen, was Sie als Mitglied bewegt. Denn nur so haben wir die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren und unser Angebot Ihren Anforderungen anzupassen. Also, teilen Sie uns Ihre Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge mit. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Gerne auch positive!


Kontaktinformationen

2,6

Mangelhaft

TrustScore 2,5 von 5

154 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

Hat 100 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

Antwortet meist innerhalb von 1 Woche


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Möchte null Sterne geben

Ich bin seit dem 01.10. bei der Audi BKK versichert und sehe mich leider gezwungen, eine negative Bewertung abzugeben – insbesondere im Hinblick auf die mangelhafte Vertragserfüllung.

Trotz mehrfacher Aufforderung wurde mir über Wochen hinweg keine funktionsfähige elektronische Gesundheitskarte ausgestellt. Dies stellt eine Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Versichertenkarte gemäß § 291 SGB V dar. Infolgedessen war ich gezwungen, mehrere ärztliche Behandlungen abzusagen – eine erhebliche Beeinträchtigung meiner medizinischen Versorgung.

Darüber hinaus wurde weiterhin der volle Beitrag gemäß § 257 SGB V erhoben, obwohl mir die vertraglich zugesicherten Leistungen faktisch nicht zur Verfügung standen. Ich behalte mir daher ausdrücklich vor, rückwirkend Beiträge für den Zeitraum ohne Leistungserfüllung geltend zu machen.

Die Kommunikation mit dem Kundenservice war zudem unzureichend: Reaktionszeiten waren unangemessen lang, und es erfolgten keine konkreten Lösungsvorschläge. Eine gesetzlich vorgeschriebene zeitnahe und angemessene Bearbeitung (§ 13 SGB I) war nicht erkennbar.

Aufgrund der oben genannten Punkte kann ich die Audi BKK aus rechtlicher wie auch versorgungstechnischer Sicht nicht empfehlen.
Kündigung ist gestern 27.05.25 rausgegangen!

Datum der Erfahrung: 28. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrte Frau Schele,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir verstehen, dass Sie frustriert sind mit unserem Service, bedauern Ihre Kündigung und möchten uns gerne verbessern!

Leider können wir hier aus Datenschutzgründen Ihren konkreten Fall nicht darlegen.
Grundsätzlich gilt aber, dass Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) normalerweise rechtzeitig zum Versicherungsbeginn erhalten - vorausgesetzt Ihr Passbild und Ihre Krankenversichertennummer liegen uns vor! Anderenfalls kann sich die Zustellung leider verzögern.
Sollten Sie während dieser Zeit einen Arztbesuch haben, so stellen wir gerne eine Ersatzbescheinigung aus. Diese können Sie im Online-Center auch jederzeit direkt selbst herunterladen.
Bitte beachten Sie: Die Gesundheitskarte kann nur an die Anschrift verschickt werden, die bei uns als Melde-/Zustelladresse hinterlegt ist. Ein Versand an eine abweichende Anschrift ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Krankengeld wird immer erst nach…

Krankengeld wird immer erst nach Nachfrage gezahlt, wenn man wirklich drauf angewiesen ist leider nicht sonderlich verlässlich. Jeder hat seine Fixkosten.
Unverständlich für mich...

Datum der Erfahrung: 28. April 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Kunde der Audi BKK,

schade, dass ein solcher Eindruck bei Ihnen entstanden ist. Umso mehr freuen wir uns jedoch, dass Sie mit uns in einen Dialog getreten sind, denn nur so haben wir als Audi BKK eine Chance, uns zu verbessern!

Damit wir uns Ihren Fall konkret und datenschutzkonform ansehen können, melden Sie sich doch bitte bei Ihrem zuständigen Service-Center oder direkt bei unserem zentralen Beschwerdemanagement unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik.

Grundsätzlich gilt: Für die Auszahlung des Krankengeldes gibt es kein festes Datum. Sobald uns Ihre Krankmeldung übermittelt wurde, überprüfen wir den Anspruch (Zahlung in der Regel ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit). Normalerweise benötigen wir dann bei vollständigen Unterlagen um die 3-4 Werktage für die Auszahlung des Krankengelds. Dies geschieht rückwirkend (bis zu dem Datum, an dem die übermittelte Krankmeldung festgestellt wurde).

Weitere Informationen zur Inanspruchnahme von Krankengeld finden Sie zudem hier: https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/krankengeld.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Meine Chipkarte (Versicherungsbeginn…

Meine Chipkarte (Versicherungsbeginn 1.6.25) ist bis heute noch nicht da. Sind extrem langsam und überfordert.

Datum der Erfahrung: 21. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr Kieselbach,

herzlich willkommen bei der Audi BKK! Gerne möchten wir Ihre Fragen rund um den Beginn Ihrer Mitgliedschaft beantworten.
Leider können wir uns aber aus Datenschutzgründen hier aber nicht zum aktuellen Status Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) äußern. Bitte kontaktieren Sie daher Ihre persönliche Ansprechperson in Ihrem Service-Center - die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.audibkk.de/audi-bkk-vor-ort

Grundsätzlich gilt jedoch: Sie sind bei der Audi BKK neu versichert - in diesem Fall erhalten Sie die Karte normalerweise rechtzeitig zum Versicherungsbeginn, vorausgesetzt Ihr Passbild und Ihre Krankenversichertennummer liegen uns vor. Anderenfalls kann sich die Zustellung etwas verzögern, da die Kartenproduktion etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ferner kann die Gesundheitskarte generell nur an die Anschrift verschickt werden, die bei uns als Melde-/Zustelladresse hinterlegt ist. Ein Versand an eine abweichende Anschrift ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.audibkk.de/mitgliedschaft/elektronische-gesundheitskarte.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Na ja

Na ja - Audi halt. Geld sparen wo es geht. Kein Dauerrezept und so weiter und so fort. War vorher bei der BKK der Stadt Augsburg - das war ne klasse KK. Kein Empfehlung zum Wechsel zu Audi BKK!

Datum der Erfahrung: 21. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Kunde der Audi BKK,

schade, dass Sie von uns enttäuscht sind. Allerdings dürfen wir als Audi BKK nicht in die Verordnungs- und Therapiehoheit der Ärzte und Ärztinnen eingreifen.

Bei medizinischer Notwendigkeit haben die behandelnden Ärzte und Ärztinnen die Möglichkeit, Arzneimittelrezepte für das gesamte Quartal auszustellen. Diese Entscheidung obliegt alleine Ihren Ärzten und Ärztinnen.
Eine Verordnung über das jeweilige Quartal hinaus ist aus verordnungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Bei weiteren Fragen hierzu melden Sie sich doch bitte gerne bei den zuständigen Kolleg:innen aus der Fachabteilung Arzneimittel unter 0841 887-400.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Zahlt Krankengeld nicht

Unverschämte Kasse, zahlt Krankengeld nicht aus, Fax und e-mail bleiben unbeantwortet. Krank werden darf man bei dieser Kasse nicht, denn wird man noch kränker als man eh schon ist. NACHTRAG ZU DER ANTWORT VON AUDIBKK 19.5.25 19.39 UHR ! Ich bin seit 18.3 durchgehend krank! Seitens der AudiBKk keine Reaktion weder auf Email noch per Fax ! Bereits Untätigkeitsbeschwerde per Fax eingereicht!Wieder keine Reaktion! Bei telefonischer Anfrage wird man bei Nennung der KV Nr aus der Leitung geschmissen! Den Krankengeld Antrag habe ich vom Internet heruntergeladen und geschickt , da auch hier Die AUDIBKK keinen zugesendet hat! Alles in allem eine Kasse die nur Beiträge kassieren will und die kranken Mitglieder in ein finanzielles Desater bringt! Es bleibt leider nur der Klageweg an diese BKk und entsprechende Beschwerden an die zuständigen Stellen und Behörden! AUDIBKK WAR EINMAL GUT JEDOCH JETZT EINE DER SCHLIMMSTEN GEWINNORIENTIERTEN KASSEN ! Finger weg !!

Datum der Erfahrung: 14. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass ein solcher Eindruck bei Ihnen entstanden ist. Bitte entschuldigen Sie diese Umstände.

Da ein solches Vorgehen nicht der Anspruch an uns selbst ist und um uns Ihren Fall datenschutzkonform ansehen zu können, melden Sie sich doch bitte in Ihrem zuständigen Service-Center oder nutzen Sie für die Übermittlung der notwendigen Daten unser Kontaktformular unter https://www.audibkk.de/kontakt/kontaktformular. Alternativ steht Ihnen auch das zentrale Beschwerdemanagement unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: Für die Auszahlung des Krankengeldes gibt es kein festes Datum. Sobald uns Ihre Krankmeldung übermittelt wurde, überprüfen wir den Anspruch (Zahlung in der Regel ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit). Normalerweise benötigen wir dann bei vollständigen Unterlagen um die 3-4 Werktage für die Auszahlung des Krankengelds. Dies geschieht rückwirkend (bis zu dem Datum, an dem die übermittelte Krankmeldung festgestellt wurde).

Weitere Informationen rund um das Krankengeld wie z.B. Anspruchsdauer und Höhe, finden Sie zudem hier: https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/krankengeld.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Den Denksport finde ich gut

Den Denksport finde ich gut, nur die Bestätigung nochmals mit der Mail finde ich lästig.

Das Magazin mit den Gesundheitsnachrichten finde ich sehr gut, da gibt es immer wieder tolle Gesundheitsanregungen.

MfG.
Sanhieter Josef

Datum der Erfahrung: 11. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr Sanhieter,
vielen Dank für das Lob zu unserem Online-Magazin! Gerne geben wir auch Ihre Anregung intern an die zuständigen Kolleg:innen weiter.
Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Ich habe bisher keine Probleme und wenn…

Ich habe bisher keine Probleme und wenn gibt es die auch mit anderen Kassen. Preis- Leistungsverhältniss ist Ok.

Datum der Erfahrung: 11. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Kunde/Sehr geehrte Kundin,
herzlichen Dank für das Lob! Sollten Sie einmal etwas auf dem Herzen haben, so können Sie sich jederzeit über unser Beschwerdemanagement bei uns melden unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik.
Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Unfreundlich und ein Saftladen…

Unfreundlich und ein Saftladen…. Wofür habe ich jahrelang Geld bezahlt??????

Datum der Erfahrung: 06. Mai 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Kundin,

wir bedauern es sehr, dass Sie unseren Service so negativ wahrgenommen haben. Jedoch bitten wir um einen respektvollen Umgang, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Wir empfehlen Ihnen sich nochmals unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik mit unserem Beschwerde-Management in Verbindung zu setzen, vielen Dank.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

alles zu kompliziert.

Datum der Erfahrung: 27. April 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr Schlieker,

es tut uns leid, dass Sie aktuell nicht zufrieden sind. Gerne wüssten wir warum, damit wir Ihnen konkret weiterhelfen können.

Sollten Sie Unterstützung bei unseren digitalen Services benötigen, so melden Sie sich doch bitte bei unseren Online Expert:innen unter 0841 887 800.
Ferner können Sie uns gerne jederzeit Verbesserungsvorschläge senden über https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik.

Freundliche Grüße Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Nicht zu empfehlen

Wenn man zu der Versicherung wechselt, ist alles super Sonnenschein. Aber als ich zur privaten Krankenversicherung wechseln wollte, haben Sie sich quer gestellt und wollten unbedingt auf ihre Kündigungsfrist beharren. Sehr unkooperativ, obwohl mir durch meinen Wechsel ins Beamtentum ein Kündigung ohne Frist zugestanden hätte.

Datum der Erfahrung: 24. April 2025

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Antwort von Audi BKK

Hallo Claudia,

es tut uns leid, dass Sie mit uns unzufrieden waren. Leider können wir uns ohne weitere Angaben sowie aus Datenschutzgründen hier Ihren Fall nicht näher ansehen und/oder kommentieren.

Grundsätzlich gilt jedoch für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) aufgrund anstehender Verbeamtung: Sind Sie Pflichtmitglied oder familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), ist ein direkter Wechsel in die PKV mit dem Tag der Verbeamtung möglich. Es werden die Urkunde der Verbeamtung und der Nachweis der PKV benötigt. In diesen Fällen brauchen Sie auch keine Kündigungsfristen zu beachten.
Sind Sie allerdings freiwilliges Mitglied in der GKV ist eine Kündigung der Mitgliedschaft nötig. Dabei gilt es die Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten und dem laufenden Monat zu beachten. Auch in diesem Fall werden die Urkunde und der Nachweis benötigt.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Der Wechsel hat sich nicht gelohnt

Der Wechsel hat sich nicht gelohnt, der Kundenservice absolut unfähig und unfreundlich.
Werde die Krankenkasse schnellstmöglich wechseln .
Wie gesagt , ein Wechsel lohnt nicht .
Aufpassen

Datum der Erfahrung: 10. April 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren und wüssten gerne mehr über Ihre Erfahrung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns hier aus Datenschutzgründen nicht zu Ihrem konkreten Anliegen äußern können.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich nochmals unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik mit unserem Beschwerde-Management in Verbindung zu setzen. Wir werden uns Ihren Fall dann im Detail ansehen.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Alles schief gelaufen

Unfähig auch nur 4 Wochen Familienversicherung
zu übernehmen ( obwohl gesetzlich geregelt ! ) , Arztbesuch , war Notfall , selbst bezahlen müssen , incl. Medikament ! Läuft bei denen , Glückwunsch an die alle die bei der AOK sind . Alles richtig gemacht !!!

Datum der Erfahrung: 04. April 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrte Frau Pirner,

wir bedauern es sehr, dass Sie unseren Service so negativ wahrgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns hier aus Datenschutzgründen nicht zu Ihrem konkreten Anliegen äußern können.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich nochmals unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik mit unserem Beschwerde-Management in Verbindung zu setzen, vielen Dank.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr gute Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt mehr als meine vorherige. Das Funktionstraining wird binnen kurzer Zeit genehmigt. Bei Schwierigkeiten mit dem Hörgeräteakkustiker setzt sich der Mitarbeiter sehr ein und ist hilfsbereit. Ich kann diese Krankenkasse weiterempfehlen.

Datum der Erfahrung: 28. März 2025

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Antwort von Audi BKK

Liebe Monika,

herzlichen Dank für das große Lob!

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich bei uns so gut aufgehoben fühlen und uns weiterempfehlen möchten. Für jedes neue Mitglied belohnen wir Sie übrigens mit 30 Euro Prämie - mehr dazu unter https://www.audibkk.de/mitgliedschaft/mitglieder-empfehlen.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Verweigern Leistungen

Verweigern Leistungen, die andere KV bezahlen, trotz vorheriger telefonischer Zusage. Das scheint die Masche der BKK zu sein, nichts in Textform, alles telefonisch, damit man es später dementieren kann. Schäbig.

Datum der Erfahrung: 06. Februar 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Kunde der Audi BKK,

wir bedauern es sehr, dass Sie unseren Service so negativ wahrgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns hier aus Datenschutzgründen nicht zu Ihrem konkreten Anliegen äußern können.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich nochmals unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik mit unserem Beschwerde-Management in Verbindung zu setzen, vielen Dank.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Versuchen einen nur abzuzocken

Versuchen einen nur abzuzocken, wenn man anruft gehen ahnungslose Idioten ran. Lieber zahl ich das doppelte und habe eine anständige Krankenversicherung als mir so etwas nochmal zu geben!

Datum der Erfahrung: 25. März 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrte Frau Meyer,

wir bedauern, dass wir Ihre Erwartungen offenbar nicht erfüllt haben. Wir nehmen Ihre Kritik sehr ernst und möchten gerne mehr über Ihre Erfahrungen erfahren - wie lautete Ihr Anliegen und in welcher Abteilung haben Sie angerufen?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine Möglichkeit haben, den genauen Sachverhalt öffentlich zu diskutieren. Bitte melden Sie sich daher nochmals unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik, denn nur so haben wir eine Chance, mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung für Ihr Anliegen zu suchen.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

negativ erfahrung

Ich kann mich den erfahrung leider nur anschliessen solange man arbeit nicht langzeitkrank ist alles okay abersobald man lange krank ist, und ins Krankengeld fällt lassen sie sich seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr viel zeit .Infos was fehlt oder sie noch benötigen nur auf dringender nachfrage ich habe jetzt die schnauze voll bin seit 1 jahr krank krankengeld kam nur 6 monate seitdem warte ich . Verarschen können se sich alleine klage ging schon ans zivilgericht Have fun. !!!

Datum der Erfahrung: 25. März 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrte Frau Dettloff,

wir bedauern es sehr, dass Sie unseren Kundenservice in dieser Situation so negativ erlebt haben.

Leider können wir uns hier aus Datenschutzgründen nicht zu Ihrem konkreten Sachverhalt äußern, geben den Fall aber intern weiter.
Grundlegende Informationen zum Thema erhalten Sie hier: https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/krankengeld.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Null Rückmeldung zu Mitgliedsantrag

Absolut schlechte Erfahrungen gemacht bzgl. sich freiwillig gesetzlich bei der Audi BKK zu versichern.
Antrag wurde im Dezember 2024 abgegeben und die Monate danach auf keine(!) meiner Emails bzgl. Status reagiert.
Über das Online-Kontaktformular konnte ich mein Anliegen vortragen, die angekündigten Rückrufe aus der Abteilung, welche meinen Antrag bearbeitet, fanden jedoch nie statt.
Wozu diese Hinhaltetaktik/ Nichtkommunikation?

Datum der Erfahrung: 21. März 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr Häntsch,
wir bedauern es sehr, dass Sie einen solch negativen Eindruck von uns erhalten haben. Dies entspricht definitiv nicht unserem Serviceanspruch.
Leider können wir hier aus Datenschutzgründen nicht auf den aktuellen Stand in Ihrem Fall eingehen. Wir haben Ihr Anliegen aber intern nochmals an die zuständige Fachabteilung weitergegeben.
Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Von der AudiAblehnung bekommt man…

Von der Audi bekommt man Ablehnungen!!!!! ich hätte erwartet eine Aufforderung für einen Amtsarzt zu bekommen leider verlässt man sich auf unsere Niedergelassenen Ärzte Beispiel Orthädisches Zentrum keine Untersuchung Arzt M......nur ein Geschpräch ich hole mir den Bericht vom Hausarzt ab erschreckend er hat mal wieder nur in den Unterlagen gelesen und abgeschrieben dafür wird dann bezahlt und Ich habe eine Stunde im Wartezimmer gesessen für nichts!!!! davon gehen meine Nerverschmerzen und täglichen Angeschwollenen Beine aber nicht weg. Seit einem Jahr kein Baden Duschen weil die ist ja in der Wanne ich kann aber mein rechtes Bein nicht heben keine Zehennägel schneiden vom ISG her beide Beine nicht kreuzen. Man hat mir in einer Not OP in der ich ins künstliche Koma versetzt wurde und 10 Blutkonserven bekommen habe voll in den Lyhmpfweg geschnitten eineinhalb Jahre krank. Seit 20 Jahren Nervenschmerzen Messerstiche in den Rücken und ich Stürze wieder mal KH ist das noch nicht genug und dann der neue Heilmittel Katalog nach 20 Jahren Streichung der Pyhsio die ich aber brauche nun fehlt nur noch die Streichung der Lyhmphdrainage!!!!!! Antrag auf langfristigen Heilmittel abgelehnt!!!!!!! Tolle Leistung Audi BKK

Datum der Erfahrung: 16. März 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrte Frau Hardi,

es tut uns leid, dass Sie enttäuscht sind. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir hier keine Möglichkeit haben, den genauen Sachverhalt öffentlich darzustellen.

Ferner betrifft Ihre Kritik größtenteils die behandelnden Ärzt:innen. Generell gilt: Die Audi BKK kann nur auf Antrag tätig werden. Um zu einem versichertengerechten Ergebnis zu kommen, sind wir auf aussagekräftige Unterlagen der behandelnden Ärzt:innen angewiesen.
Grundlegende Informationen zum Thema Heilmittel finden Sie darüber hinaus hier: https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/heilmittel - darunter auch die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittelkatalog). Die Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln trifft der Gemeinsame Bundesausschuss.

Damit wir Ihren Fall konkret und datenschutzkonform besprechen können, melden Sie sich doch nochmal unter https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik bei uns, vielen Dank.

Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Die persönliche und freundliche…

Die persönliche und freundliche Betreuung in meiner Langzeiterkrankung. Die schnelle Bearbeitung meiner Anfragen. Eine echte Empfehlung!

Datum der Erfahrung: 18. November 2024

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr Unger,
herzlichen Dank für das Lob! Wir freuen uns sehr zu lesen, dass Sie sich bei uns so gut aufgehoben fühlen - genau dies ist unser Ziel!
Freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ablehnen ist unsere Stärke !!!

Lebenswichtige Hilfsmittel und deren Erstattung welche zur Behandlung eines Apnoe Systems benötigt werden und abhanden gekommen sind werden mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.
Da hilft nur noch die Klage vor dem Sozialgericht !!

Anmerkung zur Antwort:
Es wurden der AUDI BKK schriftlich und per Email alle Informationen bereitgestellt und zugesandt.
Das einzige was man erhält ( siehe Antwort) sind nichtssagende Aussagen und Ausreden.
Es ist immer das gleiche - es nicht NICHTS erstattet
Egal ob es lebensnotwendigen Medikamenten sind oder andere Dinge.
Der einfachste Weg ist ABLEHNEN !!
Aber dann sich mit dem Logo - Zuhören ist unser Stärke -werben.
Einfach nur traurig und peinlich.
Man kann jeden Beitragszahler nur empfehlen sich das nicht mehr gefallen zu lassen und den ( leider beschwerlichen) Weg der Klage beim BSA und Sozialgericht zu bestreiten.

Datum der Erfahrung: 05. März 2025

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Antwort von Audi BKK

Sehr geehrter Herr P.,

es tut uns leid, dass Sie aktuell weiterhin unzufrieden mit uns sind. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns hier nicht öffentlich zu Ihrem konkreten Fall äußern können.
Dies hat ausschließlich mit Datenschutz zu tun, da wir als Krankenkasse viele persönliche und sensible Daten unserer Kund:innen verwalten. Jede Bewertung wird also individuell durch unser Beschwerde-Management beantwortet, allerdings ohne den genauen Sachverhalt öffentlich darzustellen!

Zum Thema Hilfsmittel gilt demnach generell: für eine abschließende Beurteilung eines solchen Sachverhaltes benötigen wir stets folgende Informationen: Um welche Hilfsmittel handelt es sich konkret? Haben Sie es verloren, wurde es bei einem Unfall/von Dritten beschädigt oder gar gestohlen? Im letzteren Fall benötigen wir dann z.B. das polizeiliche Aktenzeichen. Nur bei Vorliegen aller Unterlagen kann entsprechend entschieden werden, ob eine Erstattung Sache der Krankenkasse, einer Haftpflicht- oder Unfallversicherung etc. ist.

Zum Thema Arzneimittel gilt im Allgemeinen: Die Audi BKK übernimmt die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel, in Ausnahmefällen sogar für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil in der Apotheke. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/arzneimittel!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Sachverhalt hier nicht klären und an dieser Stelle nichts anderes für Sie tun können, als Sie zu bitten, sich erneut mit uns über https://www.audibkk.de/kontakt/lob-kritik in Verbindung zu setzen und konkrete Angaben zu machen, z.B. von welchem Arzneimittel Sie sprechen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihre Audi BKK

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

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